Für leitende Angestellte
Constantin Vermögensmanagement
Bankenunabhängige Vermögensberatung mit Sitz in München
Leistungen für leitende Angestellte
Prokuristen, wie auch andere leitende Angestellte, haben für Ihren Tätigkeitsbereich oftmals weitreichende Handlungsvollmachten. Mit der Vertretung des Unternehmens durch leitende Angestellte, ergibt sich für diese aber auch eine Verantwortung und Haftung für die eigenen Entscheidungen. Durch Fehlentscheidungen kann dem eigenen Unternehmen oder auch Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt werden. Unter Umständen haften auch Prokuristen und leitende Angestellte, ähnlich wie Geschäftsführung oder Vorstand, für die Entscheidungen mit Ihrem Privatvermögen.

Rechtsschutzversicherung
Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt nötig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung treffen Sie Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?

Privat-Haftpflichtversicherung
Einige wenige Versicherer bieten im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz Schäden, die dem Arbeitgeber versehentlich zugefügt werden. Darunter fallen u.a. auch Schäden an dienstlich genutzten Kraftfahrtzeugen – z.B. dann, wenn Ihr Arbeitgeber eine Selbstbeteiligung aus der Kaskoversicherung auf Sie umlegt.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Als Arbeitnehmer haften Sie nach §276 BGB für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu zwar eine Konkretisierung je nach Schwere der Fahrlässigkeit vorgenommen, letztendlich wird es bei hohen Schadensersatzforderungen aber oftmals auf eine rechtliche Prüfung im Einzelfall hinauslaufen.
Über eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können Sie Angestellte und leitende Angestellt gegen dieses Risiko absichern. Über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfolgt zunächst eine Prüfung, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Stellt sich dabei heraus, dass die Schadensersatzansprüche nicht berechtigt sind, dann übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sie die Abwehr dieser Schadensersatzansprüche – inkl. Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten. Berechtigte Schadensersatzansprüche trägt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sie.

Schutz vor Cyber-Risiken
„Was soll mir denn schon groß passieren!?“„Wie hoch kann ein Schaden schon sein?“ Nach wie vor unterschätzen Unternehmen die sogenannten Cyber-Risiken. Dabei können insbesondere Datenverluste oder Hackerangriffe zu einem großen finanziellen Schaden führen. Nicht ohne Grund belegt das Cyber-Risiko bei den TOP 10 der Gefahren für Unternehmen seit 2019 den ersten Platz und hat damit Feuerschäden oder Betriebsunterbrechungsschäden “überholt”.
Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt wies in seinem Bericht zur Bundeslage 2019 mehr als 100.000 Straftaten aus, eine Steigerung von 15,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. So wurden im Jahr 2019 beispielsweise 117,4 Mio. neue Schadprogramm-Varianten festgestellt, dass entspricht durchschnittlich 322.000 neuen Schadprogramm-Varianten täglich (siehe „Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2020“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie).
Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.
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